Pakt für den Sport
Der Stadtsportverband hat den „Pakt für den Sport“ zwischen der Stadt Straelen und dem Stadtsportverband Anfang 2020 verlängern können. Der Vertrag ist nunmehr gültig bis zum 31.12.2024.
Der Pakt für den Sport beinhaltet zum einen die Sportleitlinien und zum anderen die Sportförderrichtlinien.
Die Sportleitlinien wurden im Jahr 2013 von der im Stadtrat befindlichen Fraktionen, der Stadtverwaltung und dem Stadtsportverband erarbeitet. Sie behandeln die Entwicklung des Sports und geben Maßnahmen für einzeln Altersgruppen oder Schwerpunkttätigkeiten vor. Diese wurden im Jahre 2019 redaktionell überarbeitet und gelten weiterhin als Richtlinie der Sportentwicklung in der Stadt Straelen.
Der Teil der Sportförderrichtlinien enthält die Fördermöglichkeiten, welche von der Stadt Straelen jährlich gewährt werden. Diese betreffen im Wesentlichen die städtischen Zuschüsse für die Reinigung und Pflege der Sportstätten oder die Unterstützung der Übungsleiterausbildung. Diese Zuschüsse belaufen sich derzeit auf 57.450 €, und wurden um 7,450 € aufgestockt.
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