Pakt für den Sport

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Der „Pakt für den Sport“ zwischen der Stadt Straelen und dem Stadtsportverband erfährt seine dritte Auflage.
Der Vertrag wird im November 2024, für die Laufzeit vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029 unterschrieben werden.

Der Pakt für den Sport beinhaltet zum einen die Sportleitlinien und zum anderen die Sportförderrichtlinien.

Die Sportleitlinien wurden im Jahr 2013 von der im Stadtrat befindlichen Fraktionen, der Stadtverwaltung und dem Stadtsportverband erarbeitet, und bei den jeweiligen Verlängerungen modifiziert. Sie behandeln die Entwicklung des Sports und geben Maßnahmen für einzeln Altersgruppen oder Schwerpunkttätigkeiten vor.

Der Teil der Sportförderrichtlinien enthält die Fördermöglichkeiten, welche von der Stadt Straelen jährlich gewährt werden. Diese betreffen im Wesentlichen die städtischen Zuschüsse für die Reinigung und Pflege der Sportstätten oder die Unterstützung der Übungsleiterausbildung.

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admin